Über die ADFC Ortsgruppe Werther (Westf.)

Die ADFC Ortsgruppe Werther (Westf.) wurde am 13.01.2023 gegründet. Sie ist Teil des ADFC Kreisverbandes Gütersloh e.V.

  • Wir treten aktiv für die Interessen der Radfahrenden in der Stadt Werther (Westf.) ein. Dabei steht insbesondere der Einsatz für eine verbesserte Fahrradinfra­struktur in Werther (Westf.) und die Anbindung an die Ortsteile sowie Nachbargemeinden im Vordergrund.
  • Wir unterstützen das Fahren mit jeglichen Typen von Fahrrädern und setzen uns für das partnerschaftliche Verhalten im Straßenverkehr ein. Dazu gehört zum einen das Alltagsradfahren, zum anderen das Radfahren zu touristischen Zwecken.
  • Von uns organisierte Radtouren werden auf dem Tourenportal des ADFC veröffent­licht.

Ortsgruppensprecher

3 Sprecher vertreten die Mitglieder der ADFC Ortsgruppe Werther (Westf.)

Profilbild

Ekkehard Härtel

Ortsgruppensprecher

TourGuide

E-Mail: ekkehard.haertel [at] adfc-guetersloh.de

 

 

Profil

Kalle Kortz

Stellvertretender Ortsgruppensprecher

TourGuide

E-Mail: kalle.kortz [at] adfc-guetersloh.de

 

Mathias Bertram

Stellvertretender Ortsgruppensprecher

E-Mail: mathias.bertram [at] adfc-guetersloh.de

Aktiv mitarbeiten

Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.

Die Mitglieder der ADFC Ortsgruppe Werther (Westf.) treffen sich zur Information und Koordination der gemeinsamen Aktivitäten jeden letzten Donnerstag des Monats.Die Treffen finden immer um 19 Uhr in der Begegnungsstätte Haus Werther, Schloßstr. 36, statt. Als Aktivitäten seien beispielhaft genannt:

  • Organisation von Infoständen
  • Kurse rund ums Fahrrad
  • Kooperationen mit lokalen Gruppen

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte findest du deine direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtere entweder nach Bundesländern oder klicke dich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten findest du mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Publikationen

Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.

Radwelt-Ausgabe 1.2024

Die Radwelt berichtet aktuell über Themen rund ums Fahrrad und die Arbeit des ADFC. Hier finden sich die Themen der Radwelt Ausgabe 1.2024. Alle frei verfügbaren Artikel und weitere Informationen sind verlinkt.

Der Teaser zeigt das Cover des ADFC-Jahresberichts 2022.

ADFC-Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht informieren der Bundesvorstand des ADFC sowie die Bundesgeschäftsstelle über die Arbeit des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e. V. der vergangenen zwölf Monate.

ADFC NRW Jahresbericht

Die Arbeit des ADFC NRW zum Nachlesen.

Titelcover Deutschland per Rad entdecken 2023 und 2024

Deutschland per Rad entdecken

Der Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ zeigt auf 64 Seiten wie vielfältig Deutschland für Radreisende ist. Der ADFC stellt eine Auswahl der schönsten Routen Deutschlands vor und gibt Tipps zur Radreiseplanung.

Newsletter des Landesverbands und der ADFC vor Ort

Mit dem Newsletter elan des ADFC Landesverbands NRW informieren wir Sie über aktuelle Fahrradthemen in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich finden Sie hier eine Übersicht der Newsletter vor Ort. Vielleicht ist ja auch Ihre Stadt oder Ihr Kreis dabei.

Lokale ADFC Magazine in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es 14 Fahrradmagazine von ADFC Kreisgruppen. Spannende und informative Berichte über unsere Arbeit vor Ort - ein tolles Umfeld für Ihre Werbung. Fordern Sie gerne die jeweiligen Mediadaten an.

ADFC NRW Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022 in NRW

Am 15. Mai 2022 sind mehr als 13 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen aufgerufen einen neuen Landtag zu wählen. Wie stehen die Parteien zur Fahrradmobilität? Lesen Sie mehr dazu in unseren Wahlprüfsteinen.

Grafik Verkehrspolitisches Programm des ADFC

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

ADFC-Booklet So geht Verkehrswende

Das ADFC-Booklet „So geht Verkehrswende – Infrastrukturelemente für den Radverkehr“ gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC. Sie zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet sie.

Radurlaub 2021 - bietet viele pauschale Radreisen

Radurlaub

Vielfältig, erholsam und spannend: Im Radurlaub stellt der ADFC pauschale Radreiseideen von professionellen Radreiseveranstaltern vor. ADFC-Mitgliedern erhalten bei vielen Reisen einen 25-Euro-Rabatt bei der Buchung.

Publikation Verkehrspolitisches Programm

Publikation: Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage dafür, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.

Kontakt

ADFC Ortsgruppe Werther (Westf.)

  • werther@adfc-guetersloh.de
  • 0170 8733680

 

Bitte beachte, dass alle Vereinsmitglieder ehrenamtlich aktiv sind. Wir bitten nach Möglichkeit um Kontaktaufnahme während unserer regelmäßigen Treffen, an Infoständen oder per E-Mail.

Wir bitten um Verständnis dafür, wenn wir per Telefon oder E-Mail nicht sofort reagieren können. Bitte habe auch Verständnis dafür, dass wir keine individuell geplanten Radtouren erstellen können und auch keine umfassende Kaufberatung per E-Mail anbieten können und möchten. Eine Rechtsberatung dürfen wir ebenfalls nicht anbieten. Wende dich für Tipps hierzu gerne während unserer Infostände an uns.

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lies in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werde Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Von welchen Vorteilen profitiere ich als ADFC-Mitglied?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank deiner Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für dich hat der ADFC-Mitgliedsausweis aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen. Du kannst deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhältst du mit unserem viermal im Jahr erscheinenden ADFC-Magazin „Radwelt“ Information rund um alles, was dich als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Darüber hinaus kannst du als ADFC-Mitglied bei allen geführten Feierabend-, Halbtages- oder Ganztagestouren des Kreisverbands Gütersloh und den meisten anderen ADFC-Verbänden kostenlos mitfahren.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Bist du etwa noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrende in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir dir die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennst du auf einen Blick, mit welcher Güte du bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen kannst.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem findest du eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

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